SOFTWARE-LIZENZVEREINBARUNG FÜR ENDBENUTZER
HINWEIS: LESEN SIE SORGFÄLTIG DIE FOLGENDE, RECHTSGÜLTIGE VEREINBARUNG, DIE RECHTE UND BESCHRÄNKUNGEN HINSICHTLICH DER VERWENDUNG VON DIE REALLUSION(TM) SOFTWARE (DER "SOFTWARE") UND DER IHNEN VON REALLUSION, INC (DEM "LIZENZGEBER") ZUR VERFÜGUNG GESTELLTEN DOKUMENTATION DURCH. DURCH INSTALLATION ODER VERWENDUNG DER SOFTWARE BEKUNDEN SIE IHRE AKZEPTANZ DIESER KLAUSELN. WENN SIE (DER "ENDBENUTZER") DEN KLAUSELN DIESER VEREINBARUNG NICHT ZUSTIMMEN, DÜRFEN SIE DIE SOFTWARE NICHT INSTALLIEREN ODER VERWENDEN.
DIESE VEREINBARUNG WIRD GESCHLOSSEN IM ZUSAMMENHANG MIT DEM ERWERB VON PRODUKTEN DES LIZENZGEBERS DURCH DEN ENDNUTZER, WOBEI DIE ALLGEMEINEN UND/ODER SONSTIGEN BEDINGUNGEN DES KAUFVERTRAGES, DIE EINE SOLCHE TRANSAKTION REGELN UND MIT DEN KONDITIONEN DIESER VEREINBARUNG IN EINKLANG STEHEN DURCH VERWEIS HIERIN EINGESCHLOSSEN WERDEN.
Die Software ist von REALLUSION konzipiert und patentiert, und an Creative Technology Ltd („CREATIVE¡§) für die Integration in die Produkte von CREATIVE lizenziert und so konzipiert, dass sie nur mit den Produkten von CREATIVE funktioniert. Die Software wird Ihnen, dem Endbenutzer, lizenziert verfügbar gemacht, nicht verkauft. Falls der Endbenutzer die Software nicht innerhalb von zehn (10) Tagen nach Zustellung oder Herunterladen der Software schriftlich beim Lizenzgeber ablehnt, wird angenommen, dass die Software vom Endbenutzer akzeptiert wird. DAS EINZIGE UND AUSSCHLIESSLICHE RECHTSMITTEL DES ENDBENUTZERS IM FALL EINER ABLEHNUNG DER SOFTWARE IST EINE RÜCKERSTATTUNG DER LIZENZGEBÜHREN AUF KOSTEN DES ENDBENUTZERS, FALLS DIESE ERHOBEN WERDEN.
Vorbehaltlich der Bedingungen dieser Vereinbarung gewährt der Lizenzgeber dem Endnutzer eine nicht exklusive, nicht übertragbare und beschränkte Lizenz (i) installieren und zu verwenden, (ii) eine (1) Kopie von der Software zur Absicherung und Archivierung zu erstellen und (iii) die Dokumentation nur in Verbindung mit dem Gebrauch der Software zu verwenden. Der Endbenutzer erkennt an, dass er, gemäß einer schriftlichen Vereinbarung mit dem Lizenzgeber, eine Lizenz für jeden gleichzeitigen Benutzer der Software erwerben wird und dass eine gleichzeitige Verwendung von mehreren Benutzern, mehr als in der beim Lizenzgeber erworbenen Lizenz festgelegt ist, verboten ist. Der Endbenutzer vertritt und garantiert gegenüber dem Lizenzgeber, dass er nicht zulässt, dass die Anzahl gleichzeitiger Benutzer der Software die Anzahl der beim Lizenzgeber erworbenen Lizenzen überschreiten wird. Der Endbenutzer gestattet dem Lizenzgeber oder einem gemeinsam zugestimmten Dritten, von Zeit zu Zeit Buchprüfungen vorzunehmen, um die Befolgung dieser Vereinbarung seitens des Endbenutzers festzustellen.
Der Endnutzer ist nicht berechtigt, die Software zu ändern, zu vermieten, zu verleasen, abzutreten, öffentlich anzuzeigen, öffentlich auszuführen oder zu vertreiben. Dem Endbenutzer ist es nicht gestattet, Reverse Engineering an der Software vorzunehmen, sie zu dekompilieren oder zu disassemblieren. Dem Endbenutzer ist es nicht gestattet, in dieser Vereinbarung dem Endbenutzer zugestandene Rechte in Unterlizenz an Dritte weiterzugeben. Der Endbenutzer darf die der Software mitgelieferten elektronischen Materialien oder die Dokumentation, sofern vorhanden, nicht kopieren. Dem Endbenutzer ist es nicht gestattet, Copyright- oder anderweitige Eigentums-Markierungen oder -Beschriftungen in der Software zu entfernen.
Die Software ist vertraulich und urheberrechtlich geschütztes Datenmaterial des Lizenzgebers und alle Rechte, Rechtsansprüche und Interessen bezüglich der Software und ihrer gesamten Kopien, einschließlich der Dokumentation für die Software, verbleiben beim Lizenzgeber oder seinen Lizenzgebern, abgesehen von den hier gewährten Lizenzen. Der Endbenutzer muss sämtliche Copyright- oder anderweitige Eigentums-Markierungen oder -Beschriftungen in der Software, so wie Sie dem Endbenutzer vom Lizenzgeber mitgegeben wurden, in die vom Endbenutzer erstellte Sicherungskopie integrieren.
Der Lizenzgeber garantiert für einen Zeitraum von neunzig (90) Tagen ab dem Kaufdatum seitens des Endbenutzers, dass die Medien, auf denen die Software aufgezeichnet sind, im Wesentlichen fehlerfrei sind. Im Falle einer Garantieverletzung wird der Lizenzgeber die Medien kostenlos ersetzen, vorausgesetzt, die fehlerhaften Medien und der Kaufbeleg werden dem Lizenzgeber innerhalb von neunzig (90) Tagen ab dem Kaufdatum zugesandt. Das vorhergehende Rechtsmittel ist das einzige und ausschließliche Rechtsmittel des Endbenutzers im Fall einer in diesem Absatz aufgeführten Garantieverletzung. Die vorhergehende Garantie wird ungültig, wenn der Fehler auf den Medien aufgrund von Unfall oder Missbrauch entstand.
Der Endnutzer übernimmt jegliche Haftung für Inhalte, Mitteilungen, Bilder und Dateien, die mit der Software erstellt werden. Der Endnutzer erkennt an, dass die Erstellung von Inhalten, Mitteilungen, Bildern oder Dateien, deren Sprache nach Definition kommunaler, landes- oder bundesrechtlicher Bestimmungen oder Vorschriften als üble Nachrede. Beleidigung, Obszönität oder Angriff gewertet wird, u. U. eine kriminelle Handlung darstellen kann.
DER LIZENZGEBER LEHNT ALLE ANDEREN VERTRAGLICHEN ODER INDIREKTEN
ZUSICHERUNGEN AB, EINSCHLIESSLICH, ABER OHNE EINSCHRÄNKUNG INDIREKTER
GARANTIEN DER VERKÄUFLICHKEIT ODER TAUGLICHKEIT FÜR EINEN BESTIMMTEN
ZWECK SOWIE NICHTVERLETZUNGEN.
DIE MAXIMALE HAFTBARKEIT DES LIZENZGEBERS, DIE AUS DIESER VEREINBARUNG HERVORGEHT ODER MIT IHR IN BEZUG STEHT, BESCHRÄNKT SICH AUF DIE LIZENZGEBÜHREN, DIE DER ENDBENUTZER DEM LIZENZGEBER GEMÄß DIESER VEREINBARUNG MÖGLICHERWEISE GEZAHLT HAT. UNTER KEINEN UMSTÄNDERN HAFTET DER LIZENZGEBER DEM ENDBENUTZER ODER EINEM DRITTEN FÜR BESONDERE, SICH ERGEBENDE, ZUFÄLLIGE, INDIREKTE SCHÄDEN, ENTSCHÄDIGUNGEN MIT STRAFZWECK ODER BUSSZAHLUNGEN UNGEACHTET DER URSACHE, SEI ES AUFGRUND VON VERTRAGSVERLETZUNG, VERGEHEN, VERNACHLÄSSIGUNG, STRIKTE PRODUKTHAFTBARKEIT ODER SONSTIGEM (EINSCHLIESSLICH, OHNE BESCHRÄNKUNG AUF SCHÄDEN, DIE AUFGRUND VON PROFITVERLUSTEN ODER ENTGANGENEN ERWERBSGELEGENHEITEN ENTSTANDEN SIND), UND UNGEACHTET DESSEN, OB DER LIZENZGEBER VON DER MÖGLICHKEIT DERARTIGER SCHÄDEN IN KENNTNIS GESETZT WURDE. DIESE EINSCHRÄNKUNG IST TROTZ FEHLENS EINES WICHTIGEN GEGENSTANDES EINES HIER AUFGEFÜHRTEN, EINGESCHRÄNKTEN RECHTSMITTELS WIRKSAM.
Der Endbenutzer kann diese Vereinbarung jederzeit terminieren, indem er sämtliche Kopien der Software vernichtet und dem Lizenzgeber diese Vernichtung schriftlich bestätigt. Diese Vereinbarung wird ohne Ankündigung vom Lizenzgeber sofort terminiert, wenn der Endbenutzer eine Klausel dieser Vereinbarung nicht befolgt. Im Falle einer derartigen Terminierung muss der Endbenutzer alle Kopien der Software vernichten und dem Lizenzgeber diese Vernichtung schriftlich bestätigen. Die Gültigkeit, der Leistungsumfang und die Auslegung dieser Vereinbarung unterliegen den Gesetzen des Staates Kalifornien, wie sie für eingegangene und ausgeführte Vereinbarungen innerhalb der Einwohner in ganz Kalifornien wirksam sind.
Hinsichtlich der Übersetzung dieses Vertrags ist die Version in englischer Sprache maßgeblich im Streifall.